Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

 

  1. Schuleinschreibung: Für alle Informationen zur Schulpflicht und zur Schuleinschreibung steht das Sekretariat der Direktion jederzeit zur Verfügung. Die Einschreibung kann nur mehr online getätigt werden

 

  1. Schulbesuchsbestätigung: Etwaige Anfragen um die Ausstellung einer Schulbesuchsbestätigung können hiermit beantragt werden: Schulbesuchsbestätigung

 

  1. Mensadienst: Der Mensadienst an den jeweiligen Schulstellen wird von der jeweiligen zuständigen Gemeinde angeboten. Aus diesem Grund sind etwaige Gesuche für den schulischen Mensadienst an die Wohnsitzgemeinde zu richten.

 

  1. Südtirolpass Abo+: die Schülerinnen und Schüler, die den Südtirolpass Abo+ beantragen wollen, müssen das entsprechende Ansuchen ONLINE über die Internetseite http://www.suedtirolmobil.info stellen.

Abo+ SJ 2024/2025

Der Südtirol Pass Abo+ wird um den Jahrestarif von 20,00 Euro ausgestellt. Für das gesamte Verfahren zur Ausstellung des Südtirol Passes Abo+ zeichnet die Abteilung Mobilität verantwortlich.

 

  1. Ansuchen um Schülertransport mittels Sonderdienst: Ansuchen um Schülerverkehrsdienst

 

  1. Befreiung vom katholischen Religionsunterricht: Eine etwaige Befreiung vom Besuch des katholischen Religionsunterrichtes kann mittels nachfolgendem Formular beantragt werden. Alternativangebote zum Religionsunterricht sind: didaktische Alternativangebote wie etwa Sprachförderung oder didaktische Angebote in anderen Klassen, selbständiges Arbeiten unter Aufsicht, späterer  Unterrichtsbeginn bzw. das frühere Verlassen des Schulgebäudes.   Formular

 

  1. Benutzung von schulischen Räumlichkeiten bzw. Sportstätten: Etwaige Gesuche zur Benutzung von schulischen Räumlichkeiten oder Turnhallen und Sportstätten können an das Sekretariat der Direktion gestellt werden. Die Benutzerordnung für die Schulräume bzw. Turnhallen und Sportstätten sind unterschrieben beizulegen. Ansuchen/Benutzerordnung Schulräume
    Ansuchen/Benutzerordnung Turnhalle

 

  1. Obergrenze für Schülerbeiträge: Der Schulrat des Grundschulsprengels Klausen II hat mit Beschluss Nr. 11 vom 26.05.2006 die Obergrenze der einzuhebenden Schülerbeiträge für die Teilnahme an Ausflügen und Projekten auf jährlich 75,00 € pro Schülerin/Schüler festgesetzt.

 

  1. Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern: Der Schulrat des Grundschulsprengels Klausen II hat mit Beschluss Nr. 32 vom 08.11.2006 Kriterien für die Erhebung der Bedürftigkeit der Schülerinnen und Schüler beschlossen. Darin wird die Schulführungskraft ermächtigt, in begründeten Fällen bedürftige Familien von Schülerbeiträgen zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bzw. besonderen Projekten entstehen, ganz oder teilweise zu befreien. Die Schulführungskraft trifft die Entscheidung auf der Grundlage einer Eigenerklärung, die vom Antragsteller mindestens 15 Tage vor Durchführung der Veranstaltung in der Grundschuldirektion eingereicht wird. Der Antragsteller erklärt darin, aus wie vielen Familienmitgliedern sich die Familie zusammensetzt, dass das bereinigte Jahreseinkommen der Familie das Doppelte bzw. Eineinhalbfache des sozialen Mindesteinkommens nicht übersteigt, ob die Familie finanzielle Zuwendungen in Anspruch nimmt und welche. Die Schulführungskraft kann die Befreiung von Schülerbeiträgen im Ausmaß von 50% gewähren, falls das bereinigte Jahreseinkommen der Familie das Zweifache des sozialen Mindesteinkommens nicht übersteigt bzw. die Befreiung von Kosten im Ausmaß von 100% gewähren, falls das bereinigte Jahreseinkommen der Familie das Eineinhalbfache des sozialen Mindesteinkommens nicht übersteigt. Das soziale Mindesteinkommen wird jährlich mit Beschluss der Landesregierung festgelegt und beschlossen. Nach Prüfung des Antrages wird dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid über das Ausmaß der finanziellen Unterstützung gegeben. Das Gesuch kann mit nachfolgendem Formblatt eingereicht werden: Antrag um Befreiung von Schülerbeiträgen