Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen und Schulprojekten:

Der Schulrat des Grundschulsprengels Klausen II hat mit Beschluss Nr. 32 vom 08.11.2006 Kriterien für die Erhebung der Bedürftigkeit der Schülerinnen und Schüler beschlossen. Darin wird die Schulführungskraft ermächtigt, in begründeten Fällen bedürftige Familien von Schülerbeiträgen zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bzw. besonderen Projekten entstehen, ganz oder teilweise zu befreien.

Die Schulführungskraft trifft die Entscheidung auf der Grundlage einer Eigenerklärung, die vom Antragsteller mindestens 15 Tage vor Durchführung der Veranstaltung in der Grundschuldirektion eingereicht wird.

Der Antragsteller erklärt darin,

Die Schulführungskraft kann die Befreiung von Schülerbeiträgen im Ausmaß von 50% gewähren,

Die Schulführungskraft kann. die Befreiung von Kosten im Ausmaß von 100% gewähren,

Das soziale Mindesteinkommen wird jährlich mit Beschluss der Landesregierung festgelegt und beschlossen. Nach Prüfung des Antrages wird dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid über das Ausmaß der finanziellen Unterstützung gegeben. Das Gesuch kann mit nachfolgendem Formblatt eingereicht werden:  

Antrag um Befreiung von Schülerbeiträgen

Der Grundschulsprengel Klausen II beteiligt sich nicht an Spendenaktionen.